NIKOSIA, Zypern, 28. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Xryma Plc („Xryma") freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen sein Whitepaper zur Ausgabe eines E-Geld-Tokens gemäß Artikel 51 der Verordnung über Märkte für Krypto-Vermögenswerte (MiCAR) veröffentlicht hat.
Das Whitepaper wurde der Zentralbank von Zypern (CBC) am 29. Juni 2026 gemäß Artikel 51 Absatz 11 übermittelt und ist auf den Websites des Unternehmens unter www.xryma.com/announcements sowie www.xrymacoin.money verfügbar. Die Verwahrungs- und Übertragungsmodalitäten wurden der CBC am 8. Juli 2026 gemäß Artikel 60 mitgeteilt.
XrymaCoin (XREUR) wird ab dem 3. September 2026 öffentlich ausgegeben. Verbraucher und Unternehmen können ihre Zeichnungen direkt über die Website www.xrymacoin.money mittels der Paidby® Mastercard-A2A-Open-Banking-Funktion von Xryma, über T2 RTGS oder über die Händler-API vornehmen.
Nikogiannis (John) Karantzis, Executive Officer und Managing Director der Xryma Plc, erklärte: „XrymaCoin wurde von Grund auf so konzipiert, dass es sich von allen anderen Stablecoins unterscheidet. XREUR vereint die wichtigsten Funktionen unseres Paidby® Mastercard-Multicurrency-Open-Banking, SEPA Instant und des T2-RTGS-Systems der Europäischen Zentralbank in einem On-Demand-Zeichnungsmodell, das die sofortige Ausgabe und Übertragung als Zahlungsmittel ermöglicht."
„XrymaCoin ist eine echte grenzüberschreitende Lösung, die die derzeitige Wahrnehmung und Umsetzung von Stablecoins in Frage stellt und unter anderem Auszahlungen in mehreren Währungen nach der Einlösung unterstützt – sofort in Euro und am nächsten Werktag in mehr als 60 Länder. Wir freuen uns darauf, Unternehmen und Privatkunden am 3. September 2026 alle Vorteile und Funktionen von XrymaCoin vorzustellen."
Informationen zu Xryma Plc
Xryma Plc ist ein profitables, im EWR zugelassenes E-Geld-Institut, das von der Zentralbank von Zypern beaufsichtigt wird. Das Unternehmen hat mitgeteilt, dass es beabsichtigt, XrymaCoin (XREUR) auszugeben – einen nach MiCAR regulierten Euro-E-Geld-Token (EMT), der bei Bedarf ausgegeben wird, direkt beim Emittenten Xryma zum Nennwert eingelöst werden kann, durch Reserven bei EU-Banken der Kreditstufe 1 gedeckt ist und dessen Transparenz in Echtzeit extern geprüft wird.
Gemäß Artikel 51 der MiCAR wurde das Whitepaper für den Krypto-Asset von keiner zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union genehmigt. Xryma Plc ist als Emittent des Krypto-Assets allein für den Inhalt des Whitepapers zu diesem Krypto-Asset verantwortlich.
Der E-Geld-Token fällt weder unter die Anlegerentschädigungssysteme gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates noch unter die Einlagensicherungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Das öffentliche Angebot des E-Geld-Tokens (EMT) stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Erwerb von Finanzinstrumenten dar. Ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung darf ausschließlich mittels eines Prospekts oder anderer Angebotsunterlagen gemäß dem geltenden nationalen Recht erfolgen.
Xryma Plc hat kürzlich einen Prospekt für die Börsennotierung an der Euronext Paris veröffentlicht, nachdem die am 24. Juli 2026 angekündigte Liquiditätsfazilität und Privatplatzierung abgeschlossen worden waren und die endgültigen Genehmigungen der Euronext vorlagen.
Börsenkürzel (nach der Notierung): XRY, ISIN CY0200861017
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