
Der Suizid eines Insassen im Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein hat eine Diskussion über die Haftbedingungen in Österreichs Gefängnissen neu entfacht. Der Häftling, der laut Angaben aus der Anstalt nach langer Isolation in der Abteilung West E sein Leben beendete, starb am Donnerstag. Das Justizministerium kündigte eine interne Untersuchung des Vorfalls an und zog umgehend die Polizei hinzu, zugleich verwies die Behörde auf bestehende Maßnahmen zur Suizidprävention.
Die Volksanwaltschaft sieht in dem Fall ein weiteres Symptom für strukturelle Probleme im Strafvollzug. Nach ihren Angaben wurden in diesem Jahr bereits fünf Suizide und zehn Suizidversuche in Justizanstalten gemeldet. Im Jahr 2019 waren es vier Suizide und neun Versuche, im vergangenen Jahr acht Suizide und 59 gemeldete Versuche. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) macht seit Längerem auf diese Entwicklung aufmerksam und fordert, dass das Suizidrisiko von Insassinnen und Insassen acht Wochen nach der Aufnahme erneut systematisch bewertet wird.
Besondere Kritik richtet sich auf die Bedingungen im Westtrakt der Justizanstalt Stein. In der Abteilung West E verbringen nach Schilderungen aus der Anstalt viele Gefangene bis zu 23 Stunden täglich allein in ihren Zellen, teils über Monate oder Jahre hinweg. Zahlreiche Insassen berichten demnach von starker psychischer Belastung, dauerhafter Isolation und einem Zustand der Erschöpfung. Sie sehen grundlegende menschliche Bedürfnisse und Rechte deutlich eingeschränkt. Personalmangel und Überbelegung gelten in der Debatte als Faktoren, die zu hohen Einschlusszeiten und einem Mangel an Beschäftigungs- und Bildungsangeboten beitragen.
Die Staatsanwaltschaft Krems hat nach dem Tod des Mannes eine Obduktion angeordnet. Laut einem anonymen Schreiben, das der APA vorliegt, seien Justizministerium und Volksanwaltschaft mehrfach über die Zustände in der Abteilung informiert worden, ohne dass es bislang zu erkennbaren Konsequenzen gekommen sei. Während die interne Prüfung des jüngsten Suizids läuft, wächst der Druck auf die Verantwortlichen, das Haftregime und die Suizidprävention in den Justizanstalten umfassend zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.

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